Die VILLA WERDEN ist eine - mit Ausnahme der Penthouse-Wohnungen
und der Stadtvilla 1 - unter Denkmalschutz stehende Baumaßnahme
mit 45 Eigentumswohnungen, 2 geräumigen Stadthäusern, einer
Tiefgarage mit 49 Stellplätzen und insgesamt 8 oberirdischen
PKW-Stellplätzen.
Die Baumaßnahme wird nach den anerkannten Regeln der Baukunst,
den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften und Normen sowie
nach der neuen Wärmeschutzverordnung durchgeführt.
Ziel ist die Kombination traditionsreicher Elemente mit solchen der
Moderne. Beispielhaft ist der Erhalt des vorhandenen Schornsteins
im Kontrast zum modernen Treppenturm vor dem Gebäude 2.
Die Erdarbeiten werden gemäß den Auflagen der Baugenehmigung durch die Stadt Essen und gemäß der durch die Architekten erstellten ausführlichen Baubeschreibung, die Grundlage des Generalunternehmervertrages mit dem Unternehmen Hochtief AG wurde, durchgeführt.
Die gesamte Außenanlage der VILLA WERDEN wird von einem Garten-
und Landschaftsarchitekten gestaltet.
Die Begrünung erfolgt nach den Vorgaben des Bepflanzungsentwurfs
des Garten- und Landschaftsarchitekten.
Die Verkehrsflächen sind mit Verbundpflaster geplant. Mehrere
Sitzgruppen, Abfallbehälter und Aschenbecher sind fest im Boden
verankert und bestehen aus verzinktem, pulverbeschichtetem Metall.
Zahlreiche Bodenlampen sind vorgesehen, damit ein insgesamt heller
Eindruck der Anlage entsteht. Diese sind farblich auf die übrigen
Elemente abgestimmt.
Die Tiefgarageneinfahrt wird mit einer Pergola überdeckt und begrünt.
Außentreppen, z.B. zur Tiefgarage, sind in Sichtbeton mit trittsicherer
Oberflächenvergütung vorgesehen.
Vor Haus 2 ist ein Kinderspielplatz geplant, von der Straße abgeschirmt,
ausgestattet mit Doppelschaukel, Wippe, Sandkasten und
Rutsche.
Die Garage ist als natürlich belüftete Mittelgarage konzeptioniert.
Funkgesteuert kann das geplante Rollgitter bequem vom Auto aus
bedient werden. Zusätzlich ist eine Steuerung über einen Schlüsselschalter vorgesehen.
Der Boden wird ein zweilagiger, abgesplitteter Gußasphalt sein.
Eine Vielzahl der Stellplätze wird als sogenannte Stapelparker ausgebildet sein.
Die Fensteröffnungen der Garage werden mit Wetterschutzlamellen aus pulverbeschichteten Alu-Profilen versehen.
Außerdem befindet sich innerhalb der Garage ein großer Raum zum
Abstellen von Fahrrädern.
Der gesamte Kellerbereich der Gebäude wird mit Feuchtigkeitssperren,
Abdichtungen, Dämmungen und Sanierputz versehen. Alle
Wände erhalten einen hellen, freundlichen Anstrich.
Circa die Hälfte aller Wohnungen hat einen separaten Abstellraum im
Keller. Die Trennwände der Abstellräume werden in Kalksandsteinmauerwerk
in Fugenglattstrich ausgeführt. Jeder Kellerraum erhälteine Stahlblechtür.
Für alle Bewohner der VILLA WERDEN ist eine Saunaanlage geplant. Es
ist eine Klafs-Sauna (oder gleichwertige) geplant. Zwei Duschanlagen
von Kaldewei (oder gleichwertig) sind ebenso vorgesehen wie eine
Schwalldusche. Der Saunabereich wird ansprechend gefliest und mit
einer Holzdecke ausgestattet. Der Betrieb der Sauna soll über einen
chipgesteuerten Zähler erfolgen. Selbstverständlich sind in unmittelbarer
Nähe zur Sauna zwei getrennte WC geplant.
Weißes Gebäude im Bauhausstil (Baujahr 1952)
Haus 1 ist ursprünglich in Stahlbetonskelettbauweise, teilweise mit
Stahlrippendecken errichtet worden.
Auf die gesamte Fassade wird ein mineralisches Vollwärmeschutz-
system aufgebracht. Die Oberflächenstruktur und Farbe wird gemäß
Denkmalschutz an den bisherigen Bestand angepaßt.
Das Erscheinungsbild der Fenster richtet sich nach den Vorgaben
des Denkmalschutzes.
Die Fensterkonstruktionen werden aus pulverbeschichtetem Aluminium bzw. Stahl gefertigt und mit einer Wärmeschutzverglasung
k = 1,3 W/m2K versehen.
Die Außenfensterbänke werden aus pulverbeschichtetem Aluminium
hergestellt.
Die vorgesehenen Balkone sind ausgebildet als auskragende Stahl
konstruktionen mit massiven Bodenplatten und Brüstungen, die sich
in das Gesamtbild des Gebäudes einfügen. Eine Entwässerung
erfolgt durch Anschluß an die Fallrohre.
Das Dach über der vierten Ruhrebene wird ein Warmdach mit
3-lagiger Bitumenabdichtung und Dämmung aus Mineralfaserplatten,
das Dach oberhalb der Penthouse-Wohnungen wird zusätzlich zur
vorgenannten Beschreibung bekiest.
Die Dachränder werden mit Attikaabdeckungen aus pulverbeschichtetem Alu-Blech ausgeführt.
Das Gebäude erhält ein innenliegendes, mit einem geräumigen Aufzug ausgestattetes Treppenhaus.
Zur Ruhr hin erhält das Treppenhaus eine Ganzglasfassade. Die Böden sind mit hochwertigem Naturstein
ausgestattet, die Wände mit Spachteltechnik behandelt. Als
Beleuchtungskörper sind Halogenleuchten vorgesehen.
Am südwestlichen Giebel wird eine Fluchttreppe als freitragende
Stahlkonstruktion angebracht. Stufen und Podeste werden in engmaschigen Gitterrosten ausgeführt.
Die gesamte Treppenkonstruktion wird verzinkt und ggf. pulverbeschichtet. Zum Hardenbergufer
hin schließt ein übersteigsicheres Tor
die Anlage ab.
Der Haupteingang ist durch ein Glasvordach auf Edelstahlprofilen geschützt.
Darunter befindet sich die Klingel-/Sprech-/ Videoanlage.
Backsteingebäude (gebaut 1869)
Haus 2 ist ein Backsteinbau sowohl mit Stahlbeton- als auch mit
Holzbalkendecken. Die Fassade bleibt erhalten, der Ursprungszustand
soll wiederhergestellt werden. Dazu wird die Fassade gereinigt,
restauriert und erhält, wo notwendig, neue Fugen.
Das Erscheinungsbild der Fenster richtet sich nach den Vorgaben
des Denkmalschutzes. Die Fensterkonstruktionen werden aus pulverbeschichtetem
Aluminium bzw. Stahl gefertigt und mit einer Wärmeschutzverglasung k= 1,3 W/m2K versehen.
Die vorgesehenen Balkone sind ausgebildet als vorgehängte Stahlkonstruktionen
mit Brüstungen, die sich in das Gesamtbild des
Gebäudes einfügen. Eine Entwässerung erfolgt durch Anschluß an
die Fallrohre.
Vor Haus 2 wird ein ovales Treppenhaus errichtet mit einer Ganzglasfassade
und einem geräumigen, innenliegenden Aufzug. Die Böden
sind mit hochwertigem Naturstein ausgestattet, die Wände mit
Spachteltechnik behandelt.
Als Beleuchtungskörper sind Halogenleuchten vorgesehen.
Den Eingang bildet ein Glasvordach auf Edelstahlprofilen. Es schützt
die darunter angebrachte Briefkastenanlage mit Klingel/Sprech/
Videoanlage. Vom Treppenhaus gelangt man über verglaste Zuwege
in das Gebäude.
Das Dach wird komplett erneuert. Dazu werden Tonziegel nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz verwandt.
Sämtliche Klempnerarbeiten wie Dachrinnen, Fallrohre etc. werden in
Zink ausgeführt. Alle Dachflächenfenster werden mit außenliegenden
Markisen versehen. Die Loggien der Maisonette-Wohnungen werden
mit Atelierfenstern ausgerüstet, die sich seitlich wegschieben lassen.
Die Stadtvilla 1 ist als Einfamilienhaus mit ca. 252 qm Wohnfläche
auf 3 Etagen und einem Keller konzipiert. Der Keller verfügt über eine
integrierte, über die allgemeine Tiefgarage zu erreichende, separate
Garage mit eigenem Rollgitter.
Die Fassade richtet sich nach den Gegebenheiten von Haus 1. Es
werden pulverbeschichtete Alu-/Stahlfenster mit einem Wärmeschutzwert von k=1,3 W/m2K verwendet.
Die Balkone und das Dach werden entsprechend Haus 1 ausgeführt.
Alle Fenster auf Erdgeschoßhöhe erhalten Kunststoffrolläden.
Die Außenfensterbänke werden aus pulverbeschichtetem Aluminium
gefertigt, für die Innenfensterbänke wird hochwertiger Carrara-Marmor
verwandt.
Das Haus verfügt über einen eigenen Garten, der durch eine
Hainbuchen-Hecke von der allgemeinen Anlage getrennt ist.
Die Stadtvilla 2 ist als Ein- bzw. Zweifamilienhaus mit insgesamt
238 qm Wohnfläche auf 2 Etagen konzipiert. Dem Haus zugeordnet
sind zwei oberirdische Parkplätze vor dem Hauseingang. Die Fenster
aus Holz mit aufgesetzten Sprossen entsprechen den zugrundegelegten Denkmalschutzvorschriften.
An der Ostfassade ist im Erdgeschoß ein Wintergarten mit Wärmeschutzverglasung vorgesehen.
Innenfensterbänke werden aus hochwertigem Carrara-Marmor gefertigt.
Zwei Terrassen und zwei Balkone werden an der Nordseite erstellt.
Die Balkone werden als vorgehängte Stahlkonstruktion mit Brüstungen,
die sich in das Gesamtbild des Gebäudes einfügen, ausgeführt.
Das Dach bleibt in seiner aktuellen Form erhalten (Satteldach mit
geringer Neigung) und bekommt die gleiche Ziegeleindeckung wie
das Haus 2.
Den neuesten Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und
Schallschutznorm wird entsprochen.
Die Aufstockung des Staffelgeschosses erfolgt in Stahlkonstruktion
mit Trapezblechdecke.
Es erfolgt eine umlaufende Verglasung der Penthouse-Wohnungen
mit Zweischeibenisolierglas (k-Wert = 1,3 W/m2K). Außen wird eine
motorgetriebene Sonnenschutzanlage angebracht.
Das Dach erhält eine dreilagige Bitumenabdichtung und Dämmung
aus Mineralfaserplatten (d = 160 mm, WLG 035) mit einer Bekiesung.
Die Dachränder werden mit Attikaabdeckungen aus pulverbeschichtetem Alu-Blech ausgeführt.
Die Böden werden vollflächig gefliest, darüber hinaus ist ein Fliesenspiegel
an der Wand, oberhalb der Arbeitsplatte vorgesehen.
Die Belüftung erfolgt natürlich oder - wenn innenliegend - über die
allgemeine Hausentlüftung und zusätzlich über einen Dunstabzug
nach außen.
Bei innenliegenden Küchen wird durch großzügige Glasfronten zur
Wohnung hin der Lichteinfall begünstigt und dennoch eine Abtrennung der Küche erreicht.
Wohnungstrennwände werden in KS-Mauerwerk (Rohdichte 1,8 kg/dm2
zzgl. 1 cm Putz beidseitig) ausgeführt.
Die Innenwände und Decken sind mit Glasfasertapeten tapeziert und
erhalten einen Dispersionsanstrich.
Alle Naßräume in den Wohnungen sind bis Oberkante Tür gefliest,
einschließlich eines umlaufenden Frieses bzw. einer Bordüre.
Darüber erfolgt ein Acrylanstrich.
Küche, Bad und WC erhalten einen Bodenbelag aus Keramikplatten
(Villeroy & Boch oder gleichwertig).
Alle übrigen Räume erhalten einen strapazierfähigen Velour-Teppichboden in gehobener Qualität (Vorwerk oder gleichwertig).
Alle Beläge sind für die vorgesehene Fußbodenheizung geeignet.
Änderung zum 01.11.2000:
Die bis 01.11.2000 wählbare Sonderausstattung "Parkettboden"
ist nunmehr als Standardausstattung vorgesehen und hat zu einer
Anpassung des Kaufpreises geführt. Zur Ausführung kommt passend
zum Charakter des Gebäudes ein hochwertiges Eiche-Stabparkett
mit 4 mm Edelholznutzschicht, verlegt in englischem Verband mit Einzelstäbchen.
Die Innentüren bestehen in Futter und Bekleidung aus Holz. Sie
erhalten hochwertige Edelstahlbeschläge von FSB oder gleichwertig
und haben eine Höhe von 2,13 m.
Die Wohnungszugangstüren entsprechen der Schallschutzklasse 3
und sind einbruchhemmend, d. h. sie verfügen über eine Dreifachverriegelung.
Alle Wohnungen werden mit pulverbeschichteten Alufenstern mit Wärmeschutzverglasung ausgestattet. Die Fenster erhalten Sprossen und orientieren sich in ihrer Ausgestaltung an den Denkmalschutzvorschriften.
Die Leitungen bestehen aus Kupferrohr. Jede Wohnung erhält einen
Wassermengenzähler.
Im Keller befindet sich ein Wasch- und Trockenautomat mit chipgesteuertem Zähler.
In jedem Bad ist ein Anschluß für eine Waschmaschine vorgesehen.
Alle Sanitärobjekte in den Wohnungen sind in weiß bzw. hell gehalten. Es werden namhafte Markenprodukte verwandt:
Toilette: Villeroy & Boch
Badewanne (je nach Bad): Duscholux, Keramag bzw. Kaldewei
Duschwanne (je nach Bad): Duscholux, Keramag bzw Kaldewei
Armaturen: Friedrich Grohe
Accessoires: Emco
Die Gebäude werden an die Versorgung mit Gas angeschlossen.
Alle Wohnungen werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet.
Abstellräume innerhalb der Wohnungen erhalten eine Glasfasertapete und einen Dispersionsanstrich. Sie erhalten einen Linoleumboden und eine umlaufende PVC-Sockelleiste.
Für eine gehobene Sicherheit sorgt die Videokamera an der Haustür. Zusätzlich werden die Wohnungstüren einbruchshemmend ausgestattet. Optional wird auch eine nicht-stationäre Notrufeinrichtung angeboten.
Der Stand der abgebildeten Grundrisse und Ansichten entspricht dem Planungsstand
zur Zeit der Internet Veröffentlichung. Etwaige spätere Planungsänderungen behält
sich der Träger der Baumaßnahme ausdrücklich vor.
Möblierungs- und Gestaltungsvorschläge, die sich als unverbindliche Anregungen des
Architekten verstehen, sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Alle Wohnungsgrundrisse sind im Maßstab 1:100 abgebildet.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere der Zahlen kann nicht
übernommen werden.
Änderungen und Irrtum vorbehalten. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des
Kaufvertrages sowie die notariell beurkundete Baubeschreibung/Teilungserklärung.